Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vortragsabend am 12.09.
Richter a.D. Friedrich Haberstroh berichtete sehr unterhaltsam und anhand vieler Beispiele wie wichtig es sei, beizeiten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung auszustellen. Er erklärte auch, dass für die, die es versäumten selbst ihre Bevollmächtigten auszuwählen, der Staat sorge. Mit Hilfe eines vom Betreuungsgericht auserwählten Betreuers/Betreuerin werden deren Belange im Falle einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit vertreten.
Wichtig sei auch zu wissen, dass die Generalvollmacht – wie es sie früher gegeben hätte – die Gesundheitsfürsorge nicht mit einschließe. Neben vielen anderen Detailfragen die ausführlich beantwortet wurden, wurde mehrfach auf die im Dorfhaus erhältliche Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates Göppingen verwiesen.
Diese kann für eine Schutzgebühr von 5,-€ im Dorfhaus erworben werden solange noch welche vorrätig sind.
Die Stimmung war, wie bei den meist gut besuchten Vorträgen der Dorfhausschule, gut und interessiert. Obwohl der Raum für die 70 anwesenden Menschen definitiv zu klein war, tat dies der Atmosphäre keinen Abbruch.
Vielen Dank an Herrn Haberstroh für diesen informativen Abend